Restaurant Schützenheide UG (haftungsbeschränkt)
An der Schützenheide 17, 59192 Bergkamen
Es ist stets das oberste Ziel unseres Hauses Restaurant Schützenheide UG (haftungsbeschränkt) (Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt), die Wünsche unserer Kunden (Auftraggeber, im Folgenden AG genannt) anspruchsvoll zu erfüllen.
Die folgenden Bedingungen sind als rechtliche Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen zu betrachten. Sie werden bei Auftragserteilung bzw. Annahme der Leistungen anerkannt. Der AG erklärt, dass er berechtigt ist, den Auftrag in vollem Umfang zu erteilen. Tritt der AG als Veranstalter auf, so ist er dazu berechtigt und verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, erfüllt alle zu diesem Zwecke erforderlichen behördlichen Auflagen und hat eine entsprechende und ausreichende Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
1. Vertrag
Der Vertrag über die Bewirtung mit Speisen und Getränken sowie die Erbringung von sonstigen Leistungen (wie z. B. Zurverfügungstellung / Anmietung der Räumlichkeiten und/oder des Saales, Bewirtungsservice, Stellung von Buffet, Personal oder Festpreis-Veranstaltungen inkl. Personal, Buffet, Getränke) kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den AN mit bindender Wirkung für beide Seiten zustande.
2. Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des AG. Es gelten die Preise des jeweiligen dem Vertrag zugrunde liegenden Angebots. Diese sind nicht übertragbar.
Sämtliche Technik muss vorher angemeldet werden. Hauseigene Technik muss ebenfalls angemeldet werden, da diese nicht automatisch zur Verfügung steht und vorbereitet werden muss; hier können ggf. Miet-/Nutzungskosten entstehen. Beim Mitbringen eigener Technik fallen je nach Art und Umfang der Technik zusätzliche Stromkosten an.
Sobald Dienstleister wie DJ, Fotograf(in) o. Ä. am Essen teilnehmen und mit Getränken versorgt werden, zählen diese als Gast/Vollzahler und müssen bei der Personenzahl berücksichtigt werden.
Bei Beratung und Service über das übliche Maß hinaus werden zusätzliche Kosten berechnet.
3. Forderungsausgleich
Die Endsumme wird sofort, spätestens 3 Tage nach Ende der Feierlichkeit und Erhalt der Abschlussrechnung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der AN vor, Verzugszinsen in Höhe der gültigen Zinssätze zu berechnen.
Bei Feierlichkeiten im Restaurant wird die Endsumme sofort vor Ort fällig. Zahlbar in bar oder mit Karte.
4. Anzahlungen
Bei Aufträgen wird eine erste Anzahlung in Höhe von 10 % der vorkalkulierten Auftragssumme, jedoch mindestens 250,00 €, bei Terminbestätigung fällig. 10 Tage vor Beginn der Feierlichkeit werden 2/3 der Endsumme der Vorkalkulation fällig. In dieser Summe sind die 10 % der ersten Anzahlung enthalten.
Auch die genaue Personenzahl, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist, wird verbindlich 10 Tage vor Beginn der Feierlichkeit angegeben. Hier sind DJ, Fotograf usw. mitzuzählen, falls diese verköstigt und/oder mit Getränken versorgt werden.
5. Stornogebühren / Rücktritt
Werden verbindliche Reservierungen storniert, ist es in der Regel nicht möglich, die Räumlichkeiten noch einmal zu vergeben. Aus diesem Grund fallen folgende Stornokosten an:
Bis einschließlich zum 30. Kalendertag nach Vertragsabschluss:
→ Stornierung ohne Gebühr möglich, jedoch wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 € für bereits erbrachte Leistungen (Beratung, Reservierung, Schriftwechsel etc.) fällig.
Bis einschließlich zum 91. Tag vor der Feierlichkeit:
→ 10 % der Angebotssumme, jedoch mindestens 250,00 €
Ab dem 90. bis einschließlich 43. Tag vor der Feierlichkeit:
→ 30 % der Angebotssumme
Ab dem 42. bis einschließlich 22. Tag vor der Feierlichkeit:
→ 50 % der Angebotssumme
Ab dem 21. bis einschließlich 11. Tag vor der Feierlichkeit:
→ 75 % der Angebotssumme
Ab dem 10. bis einschließlich 3. Tag vor der Feierlichkeit:
→ 85 % der Angebotssumme
Ab dem 2. Tag vor der Feierlichkeit:
→ 100 % der Angebotssumme
Bei den Fristen bezieht sich die Bezeichnung „Tag“ jeweils auf einen Kalendertag ohne Stundenberücksichtigung. Der Tag der Veranstaltung wird hierbei nicht mitgezählt.
Ergänzung zu den Punkten 3, 4 und 5:
Anzahlungen jeglicher Art, 2/3-Zahlungen, Abschlussrechnungen, Bereitstellungsentgelte, Miete (z. B. für Räumlichkeiten oder den Saal) sowie Stornokosten können grundsätzlich nicht mit Gutscheinen abgegolten oder teilabgegolten werden.
Gutscheine werden ausschließlich bei einem veranstaltungsunabhängigen Restaurantbesuch verrechnet.
6. Vorgaben zur Handhabung bei Feierlichkeiten im Saal
Private Feuerwerke sind verboten. Feuerwerke sind genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur mit Genehmigung der Stadt Bergkamen und durch Ausführung einer Fachfirma gestattet. Die Genehmigung ist der Geschäftsleitung vor Beginn der Feierlichkeit vorzulegen.
Das Bekleben oder Befestigen (z. B. mit Klebestreifen, Nägeln, Heftzwecken) von Fenstern, Türen, Wänden, Decken und Inventar ist untersagt.
Sämtliche Zu- und (Not-)Ausgänge sind jederzeit freizuhalten – auch von Dekorationen.
Das Poltern auf einer Hochzeit ist untersagt. Polterscherben sind nicht zulässig.
Offenes Feuer im Saal oder auf dem Außengelände ist verboten.
Das Umstellen oder Entfernen hauseigenen Inventars/Mobiliars/Fensterdekoration ist nicht gestattet.
Das Betreten von Lagerräumen und Lagerflächen ist nicht gestattet.
7. Rücktritt wegen höherer Gewalt
Ein Rücktritt wegen höherer Gewalt bleibt beiden Parteien unbenommen.
Hinweis: Regelungen gemäß Schutzverordnungen oder behördliche Vorgaben aufgrund einer Pandemie gelten nicht als höhere Gewalt.
8. Beanstandungen
Sollten die Leistungen des AN Anlass zur Beanstandung geben, die auch nur im Entferntesten umgehend behebbar erscheinen, sind diese unverzüglich mündlich dem AN mitzuteilen.
9. Haftung
Zugesicherte Eigenschaften müssen in der schriftlichen Auftragsbestätigung des AN ausdrücklich aufgeführt sein. Andernfalls ergeben sich keine Ansprüche.
Für unmittelbare Schäden, die durch den AN zu vertreten sind, haftet dieser. Mündliche Absprachen sind ausdrücklich nicht verbindlich.
Für eingebrachte Garderobe und Wertgegenstände des AG, seiner Gäste oder Dritter haftet der AN nicht.
Bei Verwendung von Konfettibomben oder dem Streuen von Konfetti, Blumen, Reis etc. werden Zusatzkosten für Sonderreinigung erhoben.
Für Bruch, Schwund, Schäden oder Verluste haftet der AG. Der Wiederbeschaffungswert wird in Rechnung gestellt.
10. Sonstiges / Salvatorische Klausel
Vereinbarungen, die diese Bedingungen abändern oder ergänzen, bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
AG und AN verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine schriftliche Vereinbarung zu ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten Ergebnis möglichst nahekommt.
Es gelten die AGB der Schützenheide UG (haftungsbeschränkt) in der jeweils gültigen Fassung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kamen.
Stand: Mai 2025
IBAN: DE06 4435 0060 1000 9422 25
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